GK71 Überprüfung gemäß ÖVGW Richtlinie

Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:

  • Steigleitung
  • Verteilungsleitung
  • Verbrauchsleitung
  • Gaszähleranlage
  • Absperreinrichtungen
  • Geräteanschlussleitungen
  • Abgasführung
  • Gasgeräteanlagen

Dichtheitsprüfung

Es gehört eine Dichtheitsprüfung durchgeführt. Nach Sicherstellung, dass die Anlage dicht ist, kann ein positiver Befund ausgestellt werden. Sollte diese nicht dicht sein, so wird eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung angesetzt.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Hier wird die Gebrauchsfähigkeit der Gasanlage mittels einer Leckraten-Messung überprüft. Bei einer Leckrate von 0,0 – 0,1 l/h gilt die Gasleitung als gebrauchsfähig. Ab 0,2 – 1,0 l/h wird eine Reparaturfrist von 6 Monaten gewährt.

Sollte eine Undichtheit im Bereich von 1,0 – 5,0 l/h vorhanden sein, so wird eine Reparaturfrist von 4 Wochen gewährt. Anlagen, deren Undichtheit darüber hinaus gehen (> 5,0 l/h), werden ausnahmslos gesperrt und es gehören sofortige Maßnahmen in Gang gesetzt, um die Anlage zu sanieren.

Leitungs- Innensanierung, abdichten ohne Stemmarbeiten

Bei Anlagen, die negativ mit einer Leckrate von 0,2-5,0 l/h abgeschnitten haben, gibt es die Möglichkeit eine Leitungs-Innensanierung mittels des Prodoral-Dichtverfahrens durchzuführen. Hier wird die Leitung von innen abgedichtet. Dies bedeutet kein aufbrechen von Mauern, kein Schmutzerzeugnis und eine Inbetriebnahme der Gasleitung ist noch am selben Tag möglich.